Das neue Polizeitrainermagazin Nr. 16 ist da!

Liebe Leser,

in dieser Ausgabe finden Sie zu dem Dauerthema „Tottreten“ zwei hervorragende Fachbeiträge aus unterschiedlichen Perspektiven (Dr. Heinke, Seite 10ff und Prof. Dr. Rothschild, Seite 17ff.). Wer sich gründlich zu diesem Themenkomplex mit der Zielrichtung Täter und Tatbegehung informieren will, ist hier gut aufge- hoben. Seit mehr als einem Jahr zehnt erregt eine umfangreiche Berichterstattung bei den herausragenden Fällen mit Todesfolge oder bleibenden schweren Schäden die bunderepublikanische Öffentlichkeit.

Wenn wir das Thema Jugendstrafrecht und Fälle mit schwerwiegenden Folgen in Talkshows wiederfinden wird offenbar, wie hilflos Justizpolitiker dieser Entwicklung gegenüberstehen. Ein Blick auf die Statistik (PKS) zeigt, dass die angezeigten Fälle der gefährlichen und schweren Körper verletzung in der Öffentlichkeit zwar leicht rückläufig sind, jedoch immer noch deutlich höher als vor 10 oder 19 Jahren (SPIEGEL 43/2012). Bundesweit waren es 2011 67.398 Fälle plus Dunkelziffer. Die zahlreichen Leserzuschriften in den Tages- und Wochenzeitungen offenbaren die Wut in der Bevölkerung darüber, wie milde die Justiz mit den häufig vorbestraften oder zig Mal „zum letzten Mal“ ermahnten Tätern umgeht.

Beispiel: Ein Gericht stellte fest, dass der wegen versuchten Totschlags (!) zu lediglich zwei Jahren und zehn Monaten verurteilte 18-Jährige die gezielten Tritte gegen den Kopf des bereits regungslosen Opfers weitausholend von oben führte, sie seien regelrecht „herabgeprasselt“.

Am Ende der Kurzberichte in den Nachrichten über gravierende Gewalt- delikte hört man oft den Sprecher sagen „den Täter erwartet eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren“. Das ist keine Falschmeldung, aber eine irreführende Information: dem TV- Zuschauer wird Glauben gemacht, dass nun eine erhebliche Freiheitsstrafe verhängt wird. Jedoch wird nur ganz selten, selbst bei schweren Fällen, der zur Verfügung stehende Strafrahmen auch nur annähernd ausgeschöpft. In dem oben angeführten Fall dürfte der Täter bei guter Führung nach spätestens 16 Monaten wieder in Freiheit sein.

Ist sich die Justiz im Klaren darüber, dass sie mit diesen „Strafen“ die Demokratieverdrossenheit fördert?
Sie hat schließlich schon einmal durch Nachgiebigkeit zu Weimarer Zeiten versagt. Wie können Justizpolitiker diese milden Strafen im Verhältnis zur Bestrafung von Steuersündern erklären? Warum hat die oft gepriesene körperliche Unversehrtheit einen solch geringen Stellenwert?

Immerhin scheint es manchen Ver- antwortlichen langsam zu dämmern, dass klare Zeichen durch zügige Verfahren und konsequente Urteile bei Intensivtätern gesetzt werden müssen. Die alltägliche Appeasement-Politik des ewigen Nachgebens, verbunden mit einer unangebrachten Milde, muss ein Ende haben. Die Opfer klagen an!

Ihr Eckhard Niebergall